AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Passion for People GmbH
und ihrer angeschlossenen Unternehmen (Managing Partner)

§1 Allgemeine Begriffsbestimmungen
– 1.1 In den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unsere Gesellschaft, die der jeweilige Vertragspartner des Kunden ist, mit dem Begriff „Vertragsgeber“ (VG) bezeichnet.
 Der Vertragspartner des VG ist (auch im Folgenden) der „Kunde“, das abzuschließende Vertragsverhältnis der „Vertrag“.
– 1.2 Gegenstand der vertraglichen Pflichten des VG ist die „Leistung“. „Kandidaten“ sind Personen, die der VG dem Kunden für die bei diesem zu besetzende Position vorschlägt.
– 1.3 „Sonstiges Beschäftigungsverhältnis“ ist ein Rechtsverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis ist, aufgrund dessen aber der Kandidat für den Kunden Dienst- oder Werkleistungen erbringt (Freelancing, etc.).
– 1.4 „Verbundene Unternehmen“ sind sämtliche Unternehmen, an denen der Kunde direkt oder mittelbar gesellschaftsrechtlich beteiligt ist, auch wenn diese die Voraussetzungen der §§ 15ff AktG nicht erfüllen.
– 1.5 „Partner“ sind Gesellschaften oder Personen, die Mitglieder von Passion for People sind und mit dem VG zusammen arbeiten.
– 1.6 „Bruttojahresgehalt“ oder „Zieleinkommen“ sind alle (auch anteiligen) geld- und geldwerten Leistungen, die der Kandidat für die ersten 12 Monate seines Arbeits- und/oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses erhält und/oder beanspruchen kann.

§ 2 Geltung der Bedingungen
– 2.1 Die Leistungen und Angebote des VG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
– 2.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem VG und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder seiner Anlagen sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 3 Allgemeines zum Vertragsverhältnis
– 3.1 Angebote des VG sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge des Kunden sind für den VG nur bindend, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch den VG bestätigt wurden oder der VG die Leistung erbracht hat. Ein bestätigter Auftrag kann durch den Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung und unter Berücksichtigung der vom VG eventuell auferlegten Bedingungen geändert werden. Das gilt entsprechend für die Modifikation dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
– 3.2 Der VG erbringt seine Leistungen gegenüber dem Kunden durch seine der Passion for People GmbH angeschlossenen Partner.
– 3.3 Der Kunde wird dem Verwender alle für die Durchführung dieses Vertrags und der in seinem Rahmen geschlossenen Einzelverträge erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Wird die erfolgreiche Vermittlung eines Kandidaten unmöglich, insbesondere weil die zu besetzende Position aus betriebsbedingten Gründen wegfällt, wird der Kunde den VG hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen.
– 3.4 Sollte sich ein durch den VG vorgeschlagener Kandidat zu diesem Zeitpunkt bereits in einem aktiven Bewerbungsgprozess mit dem Kunden befinden, so informiert der Kunde den VG/Partner unverzüglich über diesen Prozess. Ansonsten wird bei Zustandekommen eines Arbeitsvertrages mit dem vorgestellten Kandidaten das Honorar in der vereinbarten Höhe fällig. Die reine Kenntnis über einen Kandidaten vor der Vorstellung durch den VG befreit den Kunden nicht von etwaigen Honorarzahlungen.
– 3.5 Der VG behält sich an allen Unterlagen von und über Kandidaten, die er dem Kunden zur Verfügung stellt, sämtliche Rechte uneingeschränkt vor. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des VG ist der Kunde weder berechtigt, die Unterlagen selbst, noch deren Inhalt, Dritten zugänglich zu machen. Auf Verlangen des VG ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Unterlagen unverzüglich und vollständig an den VG herauszugeben, wenn sie vom Kunden im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn eine Auftragserteilung durch den Kunden endgültig unterbleibt. Gegen den Anspruch des VG auf Herausgabe der Unterlagen kann der Kunde kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
– 3.6 Sämtliche Rechte und Pflichten des VG aus diesem Vertrag gelten entsprechend auch im Verhältnis des Partners zum Kunde.

§ 4 Währung, Honorar in Sonderfällen
– 4.1 Wenn und soweit nicht abweichend im Vertrag geregelt, sind sämtliche Preisangaben des VG in Euro.
– 4.2 Der Anspruch auf das Honorar entsteht auch dann, wenn der Kandidat innerhalb von 24 Monaten, nachdem der VG ihn dem Kunden zum ersten Mal vorgeschlagen hat, einen Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Kunden oder einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen abschließt.
– 4.3 Sofern kein Vertrag mit Passion for People geschlossen ist, aber Kandidaten durch Passion for People vorgestellt und erfolgreich vermittelt werden, entsteht ein Provisionsanspruch von 30 % der Zielgehälter der vermittelten Kandidaten.

§ 5 Zahlungsbedingungen
– 5.1 Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung des Kunden kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Konto des VG an.
– 5.2 Kommt der Kunde mit irgendeiner Zahlungspflicht in Verzug oder treten Umstände ein, durch welche die Vermögenslage des Kunden verschlechtert bzw. dessen Kreditwürdigkeit beeinträchtigt wird, werden damit zugleich alle sonstigen Forderungen des VG gegenüber dem Kunden fällig. Der VG ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung gegenüber dem Kunden, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Zahlung bzw. bis zur Änderung der Umstände nach Satz 1 zurückzubehalten.
– 5.3 Soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, kann der Kunde gegenüber Forderungen des VG nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Gleiches gilt für die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts, einschließlich der Rechte aus § 369 HGB.

§ 6 Rechnungsstellung
– 6.1 Die Rechnungsstellung der Leistungen des VG erfolgt ausschließlich über die Passion for People GmbH, Wartbergstraße 8, 70191 Stuttgart. Nur die Passion for People GmbH ist berechtigt, für den VG Abrechnungen nach Rechnungsstellung mit dem Kunden durchzuführen und ist inkassoberechtigt.

§ 7 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
– 7.1 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des VG darf der Kunde die Rechte und Pflichten aus dem mit dem VG bestehenden Vertrag nicht an Dritte übertragen.
– 7.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Erfüllung ergeben, ist der Gerichtsstand Stuttgart.
– 7.3 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.